Österreich

6: Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer „Koordinationsnummer“ (samordningsnummer) erforderlich?

Bevor Sie für Ihr Kind das erste Mal um einen Pass ansuchen wollen, müssen Sie bei der Botschaft / Konsulat eine Koordinationsnummer beantragen (die an die schwedische Steuerbehörde (Skatteverket) weitergeleitet wird). Sie können nicht selbst eine Koordinationsnummer bei der schwedischen Steuerbehörde  beantragen.

Die Botschaft darf eine Koordinationsnummer nur im Zuge einer Passbeantragung bestellen. Falls Sie vorhaben einen Pass für Ihr Kind in Schweden oder bei einer anderen Botschaft zu beantragen, müssen Sie bei der jeweiligen Behörde die Koordinationsnummer beantragen.

Bei der Beantragung einer Koordinationsnummer für Kinder wird geprüft, dass die schwedische Staatsbürgerschaft bei mindestens einem der Elternteile vorhanden ist. Das Kind, sowie mindestens ein Elternteil, müssen bei der Beantragung anwesend sein.

Folgende Unterlagen im Original sind erforderlich, um einen Koordinationsnummer zu beantragen:

  • Reisepässe beider Eltern
  • Österreichische Meldebestätigung oder entsprechendes Dokument, aus welchem hervorgeht, wo das Kind seinen Wohnsitz hat (nicht älter als drei Monate)
  • Internationale Geburtsurkunde des Kindes mit Stempel, in welcher die Namen der Eltern erscheinen
  • Mutter-Kind-Pass/Geburts- oder Schwangerschaftsbescheinigung
  • Ausgefülltes Formular SKV 7750 des Schwedisches Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket)
  • Heiratsurkunde oder Vaterschaftsbestätigung bei unverheirateten Eltern
  • Für das Kind, das ausgefüllte Dokument: „Angaben zur Prüfung der schwedischen Staatsbürgerschaft"
Letzte Aktualisierung 23 Aug 2024, 09.51