5: Welche Unterlagen sind erforderlich, um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen?
Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht in Schweden haben und bei einer ausländischen Behörde heiraten wollen (Eidesstattliche Erklärung), können Sie bei der Botschaft oder bei einem Konsulat ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Folgende Unterlagen im Original sind erforderlich:
- Ihr Reisepass im Original, sowie der Reisepass Ihres/Ihrer zukünftigen Ehepartners/Ehepartnerin
- Ausgefülltes Formular „SKV 7881“ vom Schwedischen Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket)
- Österreichische Meldebestätigung oder entsprechendes Dokument, aus welchem hervorgeht, wo Sie und Ihres/Ihrer zukünftigen Ehepartners/Ehepartnerin Ihren Wohnsitz haben (nicht älter als drei Monate)
- Für den Antragsteller: Familienzertifikat „Familjebevis“ des Schwedischen Zentralamts für Finanzwesen (nicht älter als drei Monate)
- Einen Auszug von österreichischen Behörden wo der Zivilstand hervorgeht oder eine Amtsbestätigung wo hervorgeht ob bereits eine Ehe oder registrierte Partnerschaft in Österreich registriert ist. Das Dokument sollte nicht älter als 3 Monate sein.
- War der Antragsteller bereits verheiratet, ist ein rechtskräftiges Scheidungsurteil erforderlich.
Möchten Sie Ihre ausländische Ehe in Schweden anmelden oder haben Sie weitere Fragen zur Ehe im Ausland? Bitte besuchen Sie für weitere Informationen die Website des Schwedisches Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket).
Letzte Aktualisierung 13 Feb 2023, 09.10