3: Welche Ausweisdokumente nimmt die Botschaft an?
Folgende Ausweisdokumente werden von der Botschaft zur Identifizierung angenommen:
- Schwedischer regulärer Reisepass (ein vorläufiger Reisepass/Notpass wird nicht angenommen)
- Schwedischer Personalausweis
- Schwedischer Führerschein
- Schwedischer SIS-gekennzeichneter Ausweis
- Personalausweis des Schwedischen Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket) für registrierte Personen in Schweden
- Schwedischer Personalausweis, der von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurde
- Österreichischer regulärer Reisepass
- Österreichischer Personalausweis
Letzte Aktualisierung 28 Aug 2019, 13.38