Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer „Koordinationsnummer“ (samordningsnummer) erforderlich?
Bei der Beantragung einer Koordinationsnummer für Kinder wird geprüft, dass die schwedische Staatsbürgerschaft bei mindestens einem der Elternteile vorhanden ist. Das Kind, sowie mindestens ein Elternteil, müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Folgende Unterlagen in original sind erforderlich:
- Pässe beider Eltern
- Österreichische Meldebestätigung oder entsprechendes Dokument, aus welchem hervorgeht, wo das Kind seinen Wohnsitz hat, sowie wo die Eltern Ihren Wohnsitz haben (nicht älter als drei Monate)
- Internationale Geburtsurkunde des Kindes mit Stempel, in welcher die Namen der Eltern erscheinen
- Mutter-Kind-Pass/Geburts- oder Schwangerschaftsbescheinigung
- Ausgefülltes Formular SKV 7750 des Schwedisches Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket)
- Bei unverheirateten Eltern ist eine Vaterschaftsbestätigung erforderlich
Letzte Aktualisierung 08 Aug 2019, 14.55