Welche Unterlagen sind erforderlich, um eine Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen?
Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht in Schweden haben und bei einer ausländischen Behörde heiraten wollen (Eidesstattliche Erklärung), können Sie bei der Botschaft oder bei einem Konsulat eine Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Folgende Unterlagen in original sind erforderlich:
- Ihr Reisepass im Original, sowie der Reisepass Ihres/Ihrer zukünftigen Ehepartners/Ehepartnerin
- Ausgefülltes Formular „SKV 7881“ vom Schwedischen Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket)
- Österreichische Meldebestätigung oder entsprechendes Dokument, aus welchem hervorgeht, wo Sie Ihren Wohnsitz haben (nicht älter als drei Monate)
- Für den Antragsteller: Familienzertifikat „Familjepersonbevis“ des Schwedischen Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket)
- Bescheinigung eines Notars, bei dem Sie bestätigen, dass Sie unverheiratet sind und dass Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner oder Ihrer zukünftigen Ehepartnerin nicht verwandt sind
Möchten Sie Ihre ausländische Ehe in Schweden anmelden oder haben Sie weitere Fragen zur Ehe im Ausland? Bitte besuchen Sie für weitere Informationen die Website des Schwedisches Zentralamts für Finanzwesen (Skatteverket).
Letzte Aktualisierung 08 Aug 2019, 14.54