Folgende Informationen gelten nur für Minderjährige (unter 18 Jahren), die bereits eine schwedische Personennummer oder Zuordnungsnummer (Samordningsnummer) erhalten haben.
Gegenwärtig ist die Nachfrage nach freien Terminen für die Beantragung von Pässen und nationalen ID-Karten sehr hoch. Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um Stornierung, damit der Termin wieder freigegeben werden kann. Bitte denken Sie daran
- das Formular bereits fertig ausgefüllt zum Termin mitzubringen
- eine Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich ist
Für Minderjährige, die noch keine Personen-/Zuordnungsnummer besitzen, lesen Sie "Samordningsnummer (Zuordnungsnummer)": Samordningsnummer (Zuordnungsnummer)
Pässe und schwedische ID-Karten können bei der Polizei in Schweden, der Schwedischen Botschaft in Berlin und jeder anderen Schwedischen Botschaft, die Passbehörde ist, beantragt werden. Die Antragsgebühr bei der Polizei ist dabei deutlich geringer als bei einer Botschaft, weitere Informationen dazu finden Sie unten.
Folgende Dokumente müssen zur Beantragung eines Passes/einer ID-Karte für Minderjährige mitgebracht werden:
Das Kind muss zusammen mit mindestens einem Erziehungsberechtigten bei der Beantragung anwesend sein, da es in einem speziellen Fotoautomaten fotografiert wird und – bei Kindern über sechs Jahren – Fingerabdrücke genommen werden müssen.
Gebühr
Die Antragsgebühren für einen Reisepass oder Personalausweis finden Sie auf der Gebührenseite der Botschaft.
Wenn Sie den Reisepass oder Personalausweis bei einem Konsulat in Deutschland abholen möchten, fällt eine zusätzliche Portogebühr an, die zum Zeitpunkt der Beantragung zu bezahlen ist. In diesem Fall fällt auch für die Abholung des Ausweisdokuments eine Gebühr an, die zum Zeitpunkt der Abholung in bar an das Konsulat gezahlt werden muss.
Beantragung bei einer Passstelle der Polizei in Schweden
Wer nicht auf die Ausfertigung des beantragten Dokuments in Schweden warten kann, kann seinen Pass oder seine ID-Karte an die Schwedische Botschaft in Berlin schicken lassen, die das Dokument auf Wunsch an eines der zwölf Honorarkonsulate in Deutschland weiterleitet. Bitten Sie in diesem Fall die Polizei darum, im Pass-/ID-Kartenantrag zu notieren, bei welcher Botschaft/welchem Honorarkonsulat Sie Ihr Reisedokument abholen möchten.