Eine Namensanmeldung und die Beantragung einer schwedischen Zuordnungsnummer (Samordningsnummer) wird von der Botschaft nur dann entgegengenommen, wenn die Absicht besteht, für das Kind einen schwedischen Pass oder eine ID-Karte bei der Schwedischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Wenn der Pass oder die ID-Karte für das Kind in Schweden beantragt wird, müssen die Unterlagen für die Beantragung einer schwedischen Zuordnungsnummer (Samordningsnummer) bei der entsprechenden Passbehörde in Schweden eingereicht werden. Das Kind, sowie mindestens ein Elternteil, müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Wenn die Eltern nur eine Namensanmeldung vornehmen und weder einen Pass noch eine ID-Karte beantragen möchten, ist das Anmeldeformular direkt an das Schwedische Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) zu schicken. Dem Antragsformular sind weitere Dokumente beizufügen, die Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie unten rechts auf dem Antragsformular. Sämtliche Kopien der beigefügten Dokumente müssen von einer Behörde Ihrer Wahl beglaubigt sein.
Adresse:
Skatteverket Folkbokföringen
881 52 Sollefteå
Schweden
Für Kinder, die im Ausland geboren wurden, muss eine Zuordnungsnummer beantragt werden, bevor ein schwedischer Pass bzw. ID-Karte beantragt werden kann. Um die die Erteilung einer Zuordnungsnummer zu beantragen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene schwedische Botschaft bzw. das nächstgelegene Konsulat und bitten Sie um die Bestellung einer Zuordnungsnummer.
Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen können von einem Elternteil/ Sorgeberechtigten bei der Botschaft in Berlin oder bei einem der 12 Honorarkonsulate in Deutschland eingereicht werden.
Folgende Dokumente sind bei der Antragstellung im Original vorzulegen:
Die Bearbeitungszeit für die Erteilung einer Zuordnungsnummer beträgt ca. 4 Wochen.
Der Beschluss über die Zuordnungsnummer wird vom Schwedischen Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) direkt an die Eltern und in Kopie an die Botschaft geschickt. Erst nach Erteilung der Zuordnungsnummer kann ein Pass oder eine ID-Karte für das Kind beantragt werden.