Deutschland

Samordningsnummer (Zuordnungsnummer)

Eine Namensanmeldung und die Beantragung einer schwedischen Zuordnungsnummer (Samordningsnummer) wird von der Botschaft nur dann entgegengenommen, wenn die Absicht besteht, für das Kind einen schwedischen Pass oder eine ID-Karte bei der Schwedischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Wenn der Pass oder die ID-Karte für das Kind in Schweden beantragt wird, müssen die Unterlagen für die Beantragung einer schwedischen Zuordnungsnummer (Samordningsnummer) bei der entsprechenden Passbehörde in Schweden eingereicht werden. Das Kind, sowie mindestens ein Elternteil, müssen bei der Beantragung anwesend sein.

Namensanmeldung

Wenn die Eltern nur eine Namensanmeldung vornehmen und weder einen Pass noch eine ID-Karte beantragen möchten, ist das Anmeldeformular direkt an das Schwedische Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) zu schicken. Dem Antragsformular sind weitere Dokumente beizufügen, die Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie unten rechts auf dem Antragsformular. Sämtliche Kopien der beigefügten Dokumente müssen von einer Behörde Ihrer Wahl beglaubigt sein.

Adresse:
Skatteverket Folkbokföringen
881 52 Sollefteå
Schweden

Zuordnungsnummer (Samordningsnummer)

Für Kinder, die im Ausland geboren wurden, muss eine Zuordnungsnummer beantragt werden, bevor ein schwedischer Pass bzw. ID-Karte beantragt werden kann. Um die die Erteilung einer Zuordnungsnummer zu beantragen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene schwedische Botschaft bzw. das nächstgelegene Konsulat und bitten Sie um die Bestellung einer Zuordnungsnummer.

Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen können von einem Elternteil/ Sorgeberechtigten bei der Botschaft in Berlin oder bei einem der 12 Honorarkonsulate in Deutschland eingereicht werden.

Folgende Dokumente sind bei der Antragstellung im Original vorzulegen:

  1. Formular SKV 7750 "Förnamn och efternamn - Ansökan" mit den Unterschriften beider Sorgeberechtigten.

  2. Geburtsurkunde.

  3. Pass oder ID-Karte beider Eltern/Sorgeberechtigen.

  4. Für die Mutter wird eine Bescheinigung über die Schwangerschaft und Geburt (Mutterpass, Geburtsjournal oder Bescheinigung des Krankenhauses) benötigt.

  5. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist eine entsprechender Gerichtsbeschluss oder die Negativbescheinigung vom Jugendamt, nicht älter als 3 Monate, vorzulegen.

  6. Heiratsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

  7. Wenn nur der Vater schwedischer Staatsbürger ist und das Kind vor dem 1. April 2015 geboren wurde, wird eine Heiratsurkunde oder, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, eine Bescheinigung über die schwedische Staatsbürgerschaft vom schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket) benötigt. Weitere Informationen und das Formular finden Sie in schwedischer und englischer Sprache auf der Homepage von Migrationsverket.

Die Bearbeitungszeit für die Erteilung einer Zuordnungsnummer beträgt ca. 4 Wochen.

Der Beschluss über die Zuordnungsnummer wird vom Schwedischen Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) direkt an die Eltern und in Kopie an die Botschaft geschickt. Erst nach Erteilung der Zuordnungsnummer kann ein Pass oder eine ID-Karte für das Kind beantragt werden.