Pässe und ID-Karten können nur nach Terminvereinbarung beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind im Original für die Beantragung erforderlich:
Folgende Unterlagen sind im Original für die Beantragung bei Minderjährigen erforderlich:
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Pässe- und ID-Karten.
Anträge auf schwedische Reisepässe und ID-Karten können in Deutschland nur bei der Schwedischen Botschaft in Berlin gestellt werden. Da schwedische Pässe biometrische Informationen enthalten, ist bei der Beantragung eine spezielle Biometrie-Station erforderlich, die nur bei der Botschaft vorhanden ist.
Pässe und ID-Karten können jedoch gegen eine Auslieferungsgebühr und eine Portogebühr zur Abholung an ein Konsulat geschickt werden.
Auch bei der schwedischen Polizeibehörde beantragte Reisepässe oder ID-Karten können zur Abholung nach Deutschland an die Botschaft oder an ein Konsulat weitergeleitet werden.
Nachdem Sie einen Reisepass oder eine ID-Karte beantragt haben, dauert es in der Regel zwei bis vier Wochen, bis Sie Ihren Reisepass oder ID-Karte bei der Botschaft oder bei einem Konsulat abholen können. Vergessen Sie nicht, bei der Abholung Ihren alten Reisepass oder ID-Karte mitzubringen.
Folgende Ausweisdokumente werden von der Botschaft zur Identifizierung anerkannt:
Eine Ihnen nahestehende Person, die ein anerkanntes Ausweisdokument besitzt (siehe Frage 4), muss Sie in die Botschaft begleiten, um Ihre Identität zu bestätigen.
Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht in Schweden haben und bei einer ausländischen Behörde heiraten wollen (z. B. Standesamt), können Sie bei der Botschaft oder bei einem Konsulat ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Folgende Unterlagen sind im Original erforderlich:
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Eheschließung/Ehefähigkeitszeugnis.
Bei der Beantragung einer Zuordnungsnummer für Kinder wird geprüft, ob bei Geburt des Kindes mindestens ein Elternteil die schwedische Staatsbürgerschaft besitzt.
Folgende Unterlagen sind im Original erforderlich:
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Samordningsnummer/Zuordnungsnummer.
Die Botschaft hat keine Möglichkeit, Ihnen bei Übersetzungen behilflich zu sein, sondern verweist auf den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer BDÜ.
Die Botschaft verweist auf das folgende Verzeichnis schwedisch- und englischsprachiger Anwälte in Deutschland.
Das Verzeichnis ist ausschließlich als Information vorgesehen. Die Botschaft übernimmt keinerlei Haftung im Fall der Mandatserteilung. Der Kunde trägt die anfallenden Kosten.
Ehen können bei einer begrenzten Anzahl schwedischer Auslandsbehörden geschlossen werden, jedoch nicht bei der Schwedischen Botschaft in Berlin.
Bei Eheschließungswunsch in einer schwedischen Kirche im Ausland wenden Sie sich bitte an die Schwedische Kirche im Ausland.