6: Welche Unterlagen sind erforderlich, um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen?

Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht in Schweden haben und bei einer ausländischen Behörde heiraten wollen (z. B. Standesamt), können Sie bei der Botschaft oder bei einem Konsulat ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.

Folgende Unterlagen sind im Original erforderlich:

  • Ausweisdokumente für beide Partner.
  • Ausgefülltes Formular  "Äktenskapscertifikat – ansökan och försäkran“ (Formular SKV 7881). Unter "Övriga upplysningar" geben Sie bitte das ungefähre Datum und den Ort der Eheschließung ein.
  • Erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgeramtes für beide Partner mit Angaben zu Geburtsland, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Adresse (nicht älter als drei Monate).
  • Personenstandsurkunde (Personbevis) für den schwedischen Partner, vom Schwedischen Zentralamt für Finanzwesen (Skatteverket) mit Angaben zum Datum der Abmeldung in Schweden sowie dem Familienstand (nicht älter als drei Monate).
  • Personen, die nie in Schweden gemeldet waren, benötigen eine Bescheinigung, dass sie die schwedische Staatsbürgerschaft nach dem 22. Lebensjahr behalten haben (bibehållande av svenskt medborgarskap).
  • Beglaubigte Kopie eines eventuellen Scheidungsurteils mit Nachweis seiner Rechtskräftigkeit für die/den schwedische/n Partner/in. Die Kopie muss von einer Behörde mit Stempel und Unterschrift beglaubigt sein.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Eheschließung/Ehefähigkeitszeugnis.

Letzte Aktualisierung 24 Nov 2020, 11.01