7: Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer „Zuordnungsnummer“ (samordningsnummer) erforderlich?
Bei der Beantragung einer Zuordnungsnummer für Kinder wird geprüft, ob bei Geburt des Kindes mindestens ein Elternteil die schwedische Staatsbürgerschaft besitzt.
Folgende Unterlagen sind im Original erforderlich:
- Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigen
- Formular "Förnamn och efternamn - Ansökan" mit den Unterschriften beider Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde
- Bescheinigung über die Schwangerschaft und Geburt (z.B. Mutterpass, Geburtsjournal oder Bescheinigung des Krankenhauses). Dies dient als Beleg dafür, dass die Mutter das Kind geboren hat.
- Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist ein entsprechender Gerichtsbeschluss oder die Negativbescheinigung des Jugendamts vorzulegen.
- Wenn der schwedische Elternteil niemals in Schweden wohnhaft war, wird ein Beschluss über die Beibehaltung der schwedischen Staatsbürgerschaft nach dem 22. Lebensjahr benötigt (bibehållande).
- Heiratsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
- Wenn nur der Vater schwedischer Staatsbürger ist und das Kind vor dem 1. April 2015 geboren wurde, wird eine Heiratsurkunde oder, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, eine Bescheinigung über die schwedische Staatsbürgerschaft vom schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket) benötigt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite unter Samordningsnummer/Zuordnungsnummer.
Letzte Aktualisierung 24 Nov 2020, 11.22