Am 1. Oktober 2015 führte Schweden neue Banknoten ein.
Nach dem 31. August 2016 können ungültige Banknoten nur über die schwedische Nationalbank gegen eine Gebühr von 200 SEK und mit einem Antrag eingelöst werden.
Münzen werden von der schwedischen Zentralbank nicht angenommen.
Weitere Informationen über die neuen Banknoten und Münzen finden Sie auf der (englischen) Seite der schwedischen Reichsbank.
In Schweden ist das bargeldlose Zahlen sehr verbreitet, viele Schweden zahlen nur noch mit ihrer Kreditkarte oder immer öfter über die Smartphone-App Swish – selbst kleine Beträge. Aus Sicherheitsgründen nehmen vielerorts Banken kein Bargeld mehr an.
Auch in den meisten Bussen kann das Ticket nicht mehr bar bezahlt werden, es gibt unbemannte Tankstellen, an denen nur mit Karte gezahlt werden kann und z.B. das Abba-Museum in Stockholm nimmt kein Bargeld an und der Eintritt kostet zwanzig Kronen mehr, wenn man nicht vorab online zahlt, sondern erst mit der Karte an der Kasse.
Dennoch ist es in den meisten Fällen unproblematisch bar zu zahlen, etwa im Restaurant oder beim Einkaufen im Supermarkt. Bis auf wenige Ausnahmen werden Barzahlungen also in Schweden auch weiterhin akzeptiert.
Seit dem 1. Juni 2017 besitzt jeder Kunde, der in einem Land des EWR seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat, das Recht, ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen bei einer Bank in Schweden zu eröffnen. Die grundlegenden Funktionen umfassen die Möglichkeit, Einzahlungen auf das Konto vorzunehmen, in Ländern des EWR Geldbeträge am Schalter bzw. am Geldautomaten einzuzahlen und abzuheben sowie Überweisungen und Zahlungen per Lastschrift, mit einer Zahlungskarte und/oder über Online-Banking zu tätigen.
Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen:
In nationales schwedisches Recht umgesetzt wurde die Richtlinie im Abs. 4a des Gesetzes über Zahlungsdienstleistungen (Lag (2010:751) om betaltjänster, kap 4 a).