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Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschland haben und nach Schweden ziehen Informieren Sie sich bitte gut über die Einfuhr von Waffen:
Permanent import | The Swedish Police Authority (polisen.se)
BVA - Waffenrechtliche Angelegenheiten (bund.de)
Vorübergehende Einfuhr von Waffen
Für die vorübergehende Einfuhr von Waffen nach Schweden und den Transit mit Waffen durch Schweden gelten klare Bestimmungen. Beachten Sie, dass die Waffe, für die Sie eine Einfuhrgenehmigung beantragen, für die Jagd in Schweden zugelassen sein muss.
Angehörige von Staaten außerhalb der nordischen Länder (Dänemark, Finnland und Norwegen)
Sind Sie als ausländischer Gast eingeladen, an einer Jagd oder einem Wettkampf in Schweden teilzunehmen, beantragen Sie als ausländischer Wettkampfteilnehmer bzw. Gastjäger bei der schwedischen Polizei eine befristete Einfuhrgenehmigung für Ihre Waffen. Kümmern Sie sich bitte frühzeitig um die Beantragung der Einfuhrgenehmigung und die Bezahlung der damit verbundenen Gebühr. Bitten Sie gern Ihren schwedischen Gastgeber um Hilfe beim Kontakt mit der Polizei.
Mer information dazu finden Sie auf der Homepage der schwedishen Polizei. Temporary import | The Swedish Police Authority (polisen.se)
Schweden pflegt mit fast allen Ländern der Welt diplomatische Beziehungen. In etwa der Hälfte von ihnen hat Schweden Botschaften und Konsulate. Die schwedischen Auslandsvertretungen bestehen aus etwa 100 Botschaften und 350 Honorarkonsulaten.