Aufenthaltsrecht / Aufenthaltserlaubnis

Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, ohne Aufenthaltsgenehmigung in Schweden zu arbeiten, zu studieren und zu leben.

Für Familienmitglieder, die keine EU-Bürger sind, stellt das schwedische Migrationsamt weiterhin Aufenthaltskarten aus, ebenso wie Dokumente zum unbefristeten Aufenthaltsrecht und unbefristete Aufenthaltskarten. Damit der Familie Aufenthaltskarten bewilligt werden, muss sie nachweisen können, dass sie sich in Schweden durch Arbeit, Studien oder andere finanzielle Mittel in ausreichendem Umfang versorgen kann.

Weitere informationen dazu finden Sie bei dem schwedischen Ausländeramt Migrationsverket (auf Englisch)

Für die Registrierung beim Einwohnermeldeamt wenden Sie sich bitte an das Zentralamt für Finanzwesen Skatteverket (auf Englisch)

Nicht-EU-Bürger müssen rechtzeitig vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.  

Auf der Homepage von Migrationsverket finden Sie ausführliche Informationen auf Englisch und auf Schwedisch zur Registrierung und Antragstellung, u. a. Informationsblätter und Formulare.

Stand: November 2023

Letzte Aktualisierung 06 Dez 2017, 12.00