Die Jagd ist in Schweden sehr verbreitet, und auch für Touristen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als zahlender Gast an der Jagd teilzunehmen. Für die vorübergehende Einfuhr von Waffen nach Schweden und den Transit mit Waffen durch Schweden gelten klare Bestimmungen. Beachten Sie, dass die Waffe, für die Sie eine Einfuhrgenehmigung beantragen, für die Jagd in Schweden zugelassen sein muss.
Auch ausländische Jäger müssen sich auf der Homepage des Schwedischen Amtes für Umweltschutz (Naturvårdsverket) anmelden und eine jährliche Jagdhegegebühr bezahlen.
Bitte geben Sie Namen, Geburtsdatum, Adresse und Land an. Heben Sie die Zahlungsbestätigung auf. Sie muss bei der Jagd mitgefährt werden. Das Schwedische Amt für Umweltschutz schickt nur den ausländischen Jägern Jagdscheine zu, die die Gebühr über die Homepage des Amtes entrichtet haben.
Weitere Informationen mit Link zur Anmeldung und Bezahlung finden Sie auf die Homepage des Schwedischen Amtes für Umweltschutz: www.swedishepa.se
Weitere Informationen zur Jagd in Schweden finden Sie auf die Homepage des Schwedischen Jägerverein: jagareforbundet.se
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Für Waffen muss in jedem Fall - auch bei Besitz eines EU-Waffenpasses - eine Einfuhrgenehmigung bei der Polizeibehörde des Einreiseortes beantragt werden.
Sind Sie als ausländischer Gast eingeladen, an einer Jagd oder einem Wettkampf in Schweden teilzunehmen, beantragen Sie als ausländischer Wettkampfteilnehmer bzw. Gastjäger bei der schwedischen Polizei eine befristete Einfuhrgenehmigung für Ihre Waffen. Kümmern Sie sich bitte frühzeitigum die Beantragung der Einfuhrgenehmigung und die Bezahlung der damit verbundenen Gebühr.
Beantragung Schritt für Schritt
1. Schicken Sie korrekte Unterlagen ein! Die nachfolgenden drei Dokumente senden Sie per E-Mail an: weapon-arlanda.stockholm@polisen.se. Schreiben Sie Ihren Vor- und Zunamen in die Betreffzeile der Mail.
A. Das Formular für die befristete Waffeneinfuhr. Füllen Sie dieses Formular vollständig aus. Vergessen Sie nicht, auch die Personennummer des Gastgebers in das Formular einzutragen.
B. Eine eingescannte Kopie der Einladung des Jagd- bzw. Wettkampfveranstalters. Auf der eingescannten Kopie der Einladung dürfen nur Sie als für die Reise nach Schweden Verantwortlicher und als Kontaktperson angegeben sein. Sie müssen sich dann auch physisch am Ort der Jagd bzw. des Wettkampfs befinden. (Eine Person, die Jagdreisen nach Schweden organisiert, ist nicht als Kontaktperson zulässig.)
C. Eine eingescannte Kopie Ihres Europäischen Feuerwaffenpasses (gilt für EU-Bürger). Der Europäische Feuerwaffenpass ist bei der Beantragung einer Einfuhrgenehmigung nicht im Original einzusenden. Wenn Sie die Genehmigung in Ihren Feuerwaffenpass eingetragen haben möchten, begeben Sie sich nach Ankunft in Schweden zum nächstgelegenen Polizeirevier und legen Sie dort ein gültiges Ausweisdokument, die Einfuhrgenehmigung und Ihren Feuerwaffenpass vor.
2. Wenn die Polizei Ihren Antrag erhalten und registriert hat, erhalten Sie an die von Ihnen im Antrag angegebene Postadresse einen Einzahlungsschein mit einer einmalig vergebenen OCR-Nummer zugeschickt. Die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Polizei erfolgt erst nach Einzahlung der Antragsgebühr. Im Zeitraum Juni-September ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Bitte kümmern Sie sich so frühzeitig wie möglich um die Beantragung der Einfuhrgenehmigung und die Bezahlung der Gebühr, spätestens aber sechs Wochen vor Reiseantritt. Die Polizei übernimmt keine Garantie für die Bearbeitungszeiten.
3. Liegen keine Hindernisse vor, wird Ihre Einfuhrgenehmigung ausgestellt und an die von Ihnen im Antrag angegebene Postadresse geschickt.
4. Nach Erhalt der Einfuhrgenehmigung brauchen Sie Ihre Waffen und die mitgeführte Munition nur noch beim schwedischen Zollamt (Tullverket) anzumelden. Nehmen Sie das Formular mit und legen Sie es dem schwedischen Zoll bei Einreise vor.
Sie finden weitere Informationen auf english auf die Homepage der schwedischen Polizei: Temporary import of weapons to Sweden