Die Bedrohungssituation für Schweden und schwedische Interessen im Ausland hat sich verschärft. Schweden im Ausland werden gebeten, erhöhte Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen und den Ratschlägen der örtlichen Behörden zu folgen. Schwedische Staatsangehörige im Ausland werden außerdem aufgefordert, sich in svensklistan (Schwedenliste) einzutragen und die App UD Resklar herunterzuladen, um Push-Benachrichtigungen für das betreffende Land zu aktivieren. Weitere Informationen sind in schwedischer Sprache auf unserer Website verfügbar.
Ambassadens reseinformationStaatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, ohne Aufenthaltsgenehmigung in Schweden zu arbeiten, zu studieren und zu leben.
Für Familienmitglieder, die keine EU-Bürger sind, stellt das schwedische Migrationsamt weiterhin Aufenthaltskarten aus, ebenso wie Dokumente zum unbefristeten Aufenthaltsrecht und unbefristete Aufenthaltskarten. Damit der Familie Aufenthaltskarten bewilligt werden, muss sie nachweisen können, dass sie sich in Schweden durch Arbeit, Studien oder andere finanzielle Mittel in ausreichendem Umfang versorgen kann.
Weitere informationen dazu finden Sie bei dem schwedischen Ausländeramt Migrationsverket (auf Englisch).
Für die Registrierung beim Einwohnermeldeamt wenden Sie sich bitte an das Zentralamt für Finanzwesen Skatteverket (auf Englisch).
Nicht-EU-Bürger müssen rechtzeitig vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Auf der Homepage von Migrationsverket finden Sie ausführliche Informationen auf Englisch und auf Schwedisch zur Registrierung und Antragstellung, u. a. Informationsblätter und Formulare.
Stand: November 2023
Im Folgenden erfahren Sie mehr Zollbestimmungen und die Einfuhr von Fahrzeugen, Haustieren, Waffen und Waren.
Einfuhr von
Seit dem 17. August 2015 gelten mit dem Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung, Verordnung EU Nr. 650/2012, („EU-ErbVO“) neue Bestimmungen dazu, welches nationale Recht in internationalen Erbfällen anzuwenden ist.
Für ab diesem Stichtag eintretende Erbfälle gilt grundsätzlich das Recht und sind die Gerichte des EU-Mitgliedsstaates zuständig, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein Erblasser kann jedoch testamentarisch festlegen, dass das Recht des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, anzuwenden ist.
Zuständiges Gericht
Grundsätzlich gilt, dass die Gerichte des EU-Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, für den Erbfall zuständig sind. In bestimmten Fällen können jedoch die Gerichte des Mitgliedsstaates zuständig sein, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes besaß. Dies setzt voraus, dass der Erblasser testamentarisch festgelegt hat, dass das Recht dieses Staates anzuwenden ist. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land, wo die Erbrechtsverordnung nicht angewendet wird, können schwedische Gerichte dann zuständig sein, wenn es in Schweden Eigentum gibt, das Bestandteil des Nachlasses ist.
Die rechtliche Zuständigkeit betrifft die gesamte Erbschaft, ungeachtet dessen, in welchem Land das Eigentum sich befindet. In bestimmten Fällen kann jedoch die Zuständigkeit auf das Eigentum, das sich in dem aktuellen Land befindet, begrenzt sein.
Anzuwendendes Recht
Die Hauptregel besagt, dass die Erbschaft nach dem Recht des Staates geregelt wird, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat hat, ist in diesem Fall das Recht dieses Staates anzuwenden.
Es besteht die Möglichkeit, durch eine testamentarische Verfügung das jeweils anzuwendende nationale Recht selbst festzulegen. Wählbar ist in diesem Fall das Recht des Mitgliedsstaates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt.
Die Möglichkeiten des Gerichtes, Bestimmungen des Erbrechts eines anderen Staates auszusetzen, sind begrenzt. Dies trifft nur dann zu, wenn die Anwendung dieses Rechts mit der öffentlichen Ordnung des Staates des angerufenen Gerichts offenkundig unvereinbar ist.
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
Die in einem EU-Mitgliedstaat ergangenen Urteile in Erbrechtssachen werden in Schweden anerkannt. Die Anerkennung kann nur in bestimmten Sonderfällen verweigert werden, z.B. wenn die Rechtssicherheit bei dem zu dem Urteil führenden Verfahren nicht ausreichend gewährt wurde.
Um eine ausländische Entscheidung in Schweden vollstrecken zu lassen, ist eine Vollstreckbarerklärung nötig, die in einem gesonderten Verfahren erteilt wird. Der Antrag auf Vollstreckbarkeit ist bei dem jeweils zuständigen schwedischen Amtsgericht (Tingsrätt) zu stellen.
Für Gerichtsentscheidungen anderer nordischer Länder gelten Sonderbestimmungen. Für die Umsetzung dieser Entscheidungen werden keine Vollstreckbarerklärungen benötigt, da sie diesbezüglich schwedischen Entscheidungen gleichgestellt sind.
Europäischer Erbschein
Der europäische Erbschein dient dem Zweck, die eigene Erbstellung bzw. die eines Nachlassverwalters europaweit einfacher geltend zu machen, beispielsweise für den Fall, Geld von einem Konto in einem anderen Land abzuheben. Die schwedische Steuerbehörde, Skatteverket, stellt auf Antrag europäische Erbscheine aus. Der Antrag ist gebührenpflichtig.
Schwedisches Recht
Für Erbfälle, die vor dem 17. August 2015 eintraten, gelten weiterhin die Bestimmungen des internationalen Privat- und Verfahrensrechtes des jeweiligen Landes. Laut schwedischem Recht findet unabhängig von seinem letzten gewöhnlichen Aufenthalt das Recht des Staates Anwendung, dessen Staatsbürgerschaft der Erblasser besaß.
Informationen zum Nachlass-Inventarverzeichnis und zur Nachlassaufstellung in Schweden finden Sie in diesen Dokumenten:
Schwedische und deutsche Feiertage im Jahr 2024, an denen die Botschaft geschlossen bleibt:
Die Botschaft ist an folgenden Tagen geschlossen
1. Januar 2024 - Neujahrstag
8. März 2024 - Internationaler Frauentag
29. März 2024 - Karfreitag
1. April 2024 - Ostermontag
1. Mai 2024 - Erster Mai
9. Mai 2024 - Christi Himmelfahrt
20. Mai 2024 - Pfingstmontag
21. Juni 2024 - Mittsommerabend
3. Oktober 2024 - Tag der Deutschen Einheit
24. Dezember 2024 - Heiligabend
25. Dezember 2024 - 1. Weihnachtstag
26. Dezember 2024 - 2. Weihnachtstag
31. Dezember 2024 - Silvester
Die Jagd ist in Schweden sehr verbreitet, und auch für Touristen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als zahlender Gast an der Jagd teilzunehmen.
Auch ausländische Jäger müssen sich auf der Homepage des Schwedischen Amtes für Umweltschutz (Naturvårdsverket) anmelden und eine jährliche Jagdhegegebühr (SEK 300) bezahlen.
Homepage von Naturvårdsverket (Swedish Environmental Protection Agency) mit Link zur Anmeldung und Bezahlung:
Hunting Permit (naturvardsverket.se).
Bitte geben Sie Namen, Geburtsdatum, Adresse und Land an!
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Für Waffen muss in jedem Fall – auch bei Besitz eines EU-Waffenpasses – eine Einfuhrgenehmigung bei der Polizeibehörde des Einreiseortes beantragt werden.
Weitere Informationen zur Jagd in Schweden: jagareforbundet.se
Weitere Informationen zur Einfuhr von Waffen nach Schweden finden Sie unter der Rubrik Waffen.
Informationen zu den Themen Pässe, Eheschließung und Samordningsnummer finden Sie hier:
Sie möchten Schwedisch lernen? Hier finden Sie einige Anlaufstellen und Kontaktadressen:
Schwedisch lernen in Deutschland
Mehr als 50 Universitäten und Hochschulen bieten in Deutschland Schwedischkurse an. Hier finden Sie eine Liste: Universitet med svenskstudier - Svenska språket
Außerdem werden von vielen Volkshochschulen Abendkurse angeboten: https://lnkd.in/eUmD42gM
Es gibt auch Kurse, die sich speziell an Kinder richten, z. B. an der Schwedischen Schule in Berlin: https://lnkd.in/eKGbUew2 und an der Skandinavischen Schule: https://dsg-schule.de/.
Auch die Internationale Schule in Düsseldorf bietet Schwedischkurse an: https://www.is-duesseldorf.com/
Private Sprachschulen, die in Deutschland Schwedischkurse anbieten, finden Sie auf den Gelben Seiten unter der Rubrik Sprachunterricht: www.gelbeseiten.de
Schwedisch lernen in Schweden
Hier eine Übersicht der Schwedisch-Kurse an schwedischen Universitäten und Hochschulen: Search for courses and programmes - Universityadmissions.se
Medborgarskolan (auch digitale Kurse): Sökresultat på sökta arrangemang | Medborgarskolan
Folkuniversitetet (auch digitale Kurse): Swedish language courses - Folkuniversitetet
Folkhögskola (auch digitale Kurse): Sök kurser på folkhögskola (folkhogskola.nu)
Schwedisch lernen online
Online gibt es viele Arten, eine Sprache zu lernen. Einige der oben genannten Beispiele bieten auch digitale Kurse an.
Das Schwedische Institut bietet einen kostenlosen Online-Kurs an: Learning Swedish.
Weitere Empfehlungen gibt es auf www.studyinsweden.se: Learn Swedish - Study in Sweden
Die Botschaft fertigt keine Übersetzungen an.
Bitte wenden Sie sich mit entsprechenden Wünschen direkt an Übersetzer bzw. Übersetzungsagenturen. Diese finden Sie unter anderem in den Gelben Seiten und in der Datenbank des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ).
Am 1. Oktober 2015 führte Schweden neue Banknoten ein.
Nach dem 31. August 2016 können ungültige Banknoten nur über die schwedische Nationalbank gegen eine Gebühr von 200 SEK und mit einem Antrag eingelöst werden.
Münzen werden von der schwedischen Zentralbank nicht angenommen.
Weitere Informationen über die neuen Banknoten und Münzen finden Sie auf der (englischen) Seite der schwedischen Reichsbank.
In Schweden ist das bargeldlose Zahlen sehr verbreitet, viele Schweden zahlen nur noch mit ihrer Kreditkarte oder immer öfter über die Smartphone-App Swish – selbst kleine Beträge. Aus Sicherheitsgründen nehmen vielerorts Banken kein Bargeld mehr an.
Auch in den meisten Bussen kann das Ticket nicht mehr bar bezahlt werden, es gibt unbemannte Tankstellen, an denen nur mit Karte gezahlt werden kann und z.B. das Abba-Museum in Stockholm nimmt kein Bargeld an und der Eintritt kostet zwanzig Kronen mehr, wenn man nicht vorab online zahlt, sondern erst mit der Karte an der Kasse.
Dennoch ist es in den meisten Fällen unproblematisch bar zu zahlen, etwa im Restaurant oder beim Einkaufen im Supermarkt. Bis auf wenige Ausnahmen werden Barzahlungen also in Schweden auch weiterhin akzeptiert.
Seit dem 1. Juni 2017 besitzt jeder Kunde, der in einem Land des EWR seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat, das Recht, ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen bei einer Bank in Schweden zu eröffnen. Die grundlegenden Funktionen umfassen die Möglichkeit, Einzahlungen auf das Konto vorzunehmen, in Ländern des EWR Geldbeträge am Schalter bzw. am Geldautomaten einzuzahlen und abzuheben sowie Überweisungen und Zahlungen per Lastschrift, mit einer Zahlungskarte und/oder über Online-Banking zu tätigen.
Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen:
In nationales schwedisches Recht umgesetzt wurde die Richtlinie im Abs. 4a des Gesetzes über Zahlungsdienstleistungen (Lag (2010:751) om betaltjänster, kap 4 a).